Die Stiftung wurde am 25. Mai 2016 gegründet und von der Regierung Oberfranken in Bayreuth gemäß § 80 BGB und Art. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes am 2. Juni 2016 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Ihre Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt Bayreuth anerkannt durch Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO vom 15. Juni 2016.
Stifter ist Pfarrer Thomas Muttam. Er wurde in Indien in Ernakulam, Kerala, geboren. Nach seiner Priesterweihe hat er dort 7 Jahre lang unter anderem mit Straßenkindern und bedürftigen Kindern gearbeitet und für mehrere Jahre ein Heim für Kinder mit Mehrfachbehinderungen geleitet.
Seit 2012 war Pfarrer Thomas in der Erzdiözese Bamberg zunächst in Seßlach als Kaplan und von Mitte 2016 bis 2021 als Pfarrvikar in Kulmbach tätig. Nach einem eineinhalbjährigen Aufenthalt in Indien hat sich Pfarrer Thomas 2022 dafür entschieden, wieder im priesterlichen Dienst im Erzbistum Bamberg tätig zu sein. Seit 01. Oktober 2022 ist er als Pfarrvikar bzw. Pfarrer im Seelsorgebereich Fränkische Schweiz mit Sitz in Kirchehrenbach tätig.
Da Pfarrer Thomas bedürftige Kinder immer schon am Herzen lagen, wollte er auch von Deutschland aus nachhaltig und gezielt Projekte für bedürftige und benachteiligte Kinder und Jugendliche mit Schwerpunkt in Indien fördern.
Dank eines Nachlasses von Frau Elisabeth Habermann konnte er gemeinsam mit einigen Mitstreitern 2016 die Kinderstiftung „Hoffnungsstrahl‘‘ gründen.